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   LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 888/17   

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https://dejure.org/2018,58475
LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 888/17 (https://dejure.org/2018,58475)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.03.2018 - 4 Sa 888/17 (https://dejure.org/2018,58475)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. März 2018 - 4 Sa 888/17 (https://dejure.org/2018,58475)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 888/17
    Dies ergibt sich aus dem von der Beklagten zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 2000 ( - 5 AZR 122/99 - BAGE 96/45 ) keineswegs.

    Dort nahm der 5. Senat vielmehr an, dass derartige Zeiten Arbeitszeit sein können, wenn die Dienstkleidung notwendig im Betrieb angelegt werden muss ( BAG 11. Oktober 2000 a. a. O., zu IV 3 d ).

    In diesem Fall verneinte der Senat lediglich eine Vergütungserwartung im Sinne von § 612 Abs. 1 BGB ( BAG 11. Oktober 2000 a. a. O., zu IV 4 c ).

  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 888/17
    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebes nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet ( vgl. etwa BAG 06. September 2017 - 5 AZR 382/16 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 51, zu I 2, m. w. N. ).

    In diesem Fall liegt eine ausschließlich fremdnützige Tätigkeit vor, wenn der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber dafür eingerichteten Umkleidemöglichkeiten für das An- und Ablegen der Dienstkleidung nutzt und sich anschließend zu bzw. nach Ende der Schicht von seinem Arbeitsplatz begibt ( BAG 06. September 2017 a. a. O., zu I 3 b cc - ee ).

  • ArbG Darmstadt, 13.04.2017 - 7 Ca 186/16
    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 888/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 13. April 2017 - 7 Ca 186/16 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 13. April 2017 - 7 Ca 186/16 - die Klage abzuweisen.

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 888/17
    Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung wirken nur einseitig zwingend und sind zugunsten der Arbeitnehmer dispositiv ( BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - BAGE 120/308, zu A I 2 c bb (1) ).
  • BAG, 23.10.2001 - 3 AZR 74/01

    Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 888/17
    Dieses gilt auch im Verhältnis zwischen arbeitsvertraglichen Regelungen und Inhaltsnormen einer Betriebsvereinbarung, und zwar auch dann, wenn sich der arbeitsvertragliche Anspruch aus Rechtsgrundlagen wie arbeitsvertragliche Einheitsregelungen, Gesamtzusagen oder betrieblichen Übungen ergibt ( BAG 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - BAGE 99/183, zu II 2 a aa ).
  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 390/00

    13. Monatsgehalt - Günstigkeitsprinzip, Ordnungsprinzip, individueller

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 Sa 888/17
    Dieses erfasst auch zeitlich nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages getroffene abweichende Abmachungen, unter anderem auch vertragliche Einheitsregelungen ( BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 390/00 - EzA TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 10, zu II 2 a bb, cc ).
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